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(Angaben ohne Gewähr)
Wer mit dem Auto in Tschechien unterwegs ist, sollte einige Dinge beachten, die anders als in Deutschland geregelt werden (s.u.) Im großen Ganzen orientiert sich aber auch die tschechische Straßenverkehrsordnung an EU- Richtlinien. Für die Benutzung der Autobahnen ist der Kauf einer Vignette Pflicht, die für verschiedene Zeiträume an den Grenzen oder in den ADAC-Servicezentren gekauft werden können. Es ist ratsam, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und nicht von tschechischen "Rasern" zu Wettrennen provozieren zu lassen. Ihre Reisekasse wird es Ihnen danken.
In Tschechien gilt die 0,0 pro Mille Regelung.
Höchstgeschwindigkeiten:
Pkw/ Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t:
innerorts: 50
außerorts: 90
Autobahn: 130
Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t:
innerorts: 50
außerorts: 80
Autobahn: 80
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Tagsüber muss Abblend- oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein!!! Autofahrer sollten ganz besonders auf eine ordnungsgemäße Fahrzeugbeleuchtung achten. Die Mitnahme von Ersatzglühlampen wird empfohlen.
Für Kinder unter 12 Jahren mit einem Körpergewicht unter 36 kg oder einer Körpergröße bis 150 cm ist die Benutzung von Kindersitzen bzw. Kinderrückhaltesystemen vorgeschrieben.
Ab 50 m vor und auf Bahnübergängen gilt ein Tempolimit von 30 km/h.
Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt.
Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschaden über 50 000 CZK (ca. 1765 Euro) oder bei ungeklärter Schuldfrage muss die Polizei gerufen werden.
Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn ist ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.
Ein generelles Park- und Halteverbot gilt auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen. Eine gelbe durchgehende Linie am Fahrbahnrand bedeutet Halt- und Parkverbot, bei einer unterbrochenen gelben Linie darf gehalten werden.
Die Altstadt von Prag und andere Innenstädte sind als Parklizenzbereiche ausgewiesen. Innerhalb dieser Bereiche dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den mit einem blauen "P"-Schild gekennzeichneten Parkplätzen abstellen. Andere Parkmöglichkeiten z.B. entlang der Gehsteige sind Anwohnern mit Parklizenz vorbehalten.
Besondere Verkehrsschilder:
Prujezd Zakazan = Durchfahrt verboten
Jednosmerny Provoz = Einbahnstraße
Dalkovy Provoz = Fernverkehr
Objizdka = Umleitung
Zakaz Zastaveni = Halteverbot
Pro Drzitele Povoleni ABC = Beginn Parklizenzbereich
Rozsvit Svetla = Licht einschalten
Bez Poplatku = Gebührenfreie Straße
Usek Castych Nehod = Unfallreiche Strecke.
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