Sie sind hier: Einreisebestimmungen
Zurück zu: Reisen
Allgemein:
aktuell +++ aktuell
Online Radio-Tschechische Hits
Sitemap
Impressum
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
(Quelle: Auswärtiges Amt - Januar 2009)
Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen.
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ebenfalls ausreichend ist ein gültiger vorläufiger Reisepass. Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.
Vorläufige Personalausweise und Kinderausweise ohne Lichtbild werden nicht anerkannt.
Besondere Zollvorschriften:
Mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 gibt es außerhalb der internationalen Flughäfen keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Dies schließt nach geltender EU-Regelung Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.
In einigen Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen. Dazu zählen bestimmte Vorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts. Nähere Informationen dazu (inklusive der Freimengen für Tabakwaren im Reiseverkehr) finden Sie unter: http://www.zoll.de
Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist nur mit entsprechender Genehmigung möglich. Diese ist bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen, wobei in der Regel ein internationaler Jagd- sowie ein Waffenschein vorzuweisen sind.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
Medizinische Hinweise:
In Prag und Umgebung sind vermehrt Hepatitis A – Fälle aufgetreten; Reisende dorthin sollten geimpft sein.
Bei der Hepatitis A handelt es sich um eine Viruskrankheit, die von Menschen zu Mensch sehr leicht übertragbar ist (Händedruck, Speisen und Getränke). Sie führt häufig zu Gelbsucht, in Einzelfällen (abhängig vom Lebensalter) sind auch Todesfälle möglich. Die Hepatitis A – Impfung ist sehr wirkungsvoll, schon die erste Impfung schützt sicher für ein Jahr (die Impfung besteht aus 2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 6 Monaten).
Das Auswärtige Amt empfiehlt auch diese Reise zum Anlass zu nehmen, den „normalen“ Impfschutz – wie auch in Deutschland empfohlen – zu überprüfen, dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre).
____________________________________________________________________________
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
.