(Quelle: www.ba-auslandsvermittlung.de)
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Tschechische Republik einreisen. Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen muss keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Nach 30 Tagen ist eine Registrierung bei der zuständigen Stelle der Fremdenpolizei erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten sind deutsche Staatsangehörige berechtigt (nicht verpflichtet), die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Eine Aufenthaltserlaubnis ist aber durchaus empfehlenswert. Denn in der Praxis kann sie durchaus hilfreich sein, zum Beispiel bei der Sozialversicherung. Dem Antrag beizulegen sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, zwei Passbilder, der Zweck des Aufenthalts sowie der Nachweis über die Krankenversicherung und eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Danach stellt die Behörde einen Ausweis aus. Das entsprechende Antragsformular ist bei der Fremdenpolizei erhältlich, kann aber auch auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik www.mvcr.cz heruntergeladen werden. Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung nimmt zwei Monate in Anspruch. Die Tschechische Republik gewährt allen Unionsbürgern den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. _____________________________________________________________________________________
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